Ihr Ingenieurbüro für
Vermessungswesen in Torgau

Drei Jahrzehnte Kompetenz und Erfahrung dürfen Sie erwarten, wenn Sie uns mit Vermessungsarbeiten beauftragen.

Vermessungsingenieur in Schutzausrüstung bei der Verwendung eines Theodoliten auf einer Landstraße bei Sonnenuntergang.
Präzise Daten

Präzise Vermessung für sichere Entscheidungen

Ob Grundstücksteilung, Bauvorhaben oder amtliche Vermessung – exakte Daten sind die Grundlage jedes erfolgreichen Projekts. Seit über 30 Jahren unterstützen wir Bauherren, Kommunen und Planungsbüros mit zuverlässigen Vermessungsleistungen, die Klarheit schaffen und Risiken vermeiden.

Wir arbeiten nach geltenden gesetzlichen Vorgaben, dokumentieren alle Ergebnisse nachvollziehbar und stehen Ihnen als öffentlich bestellter Vermessungsingenieur auch bei komplexen Fragestellungen zur Seite.

Klare Abläufe

Vom Antrag bis zur Abnahme – alles aus einer Hand

Viele Vermessungen erfordern mehr als nur das Setzen von Punkten: Oft sind Anträge, Fristen, rechtliche Vorgaben oder Abstimmungen mit Behörden notwendig. Wir begleiten Sie Schritt für Schritt – von der ersten Beratung über die amtliche Katastervermessung bis zur Ingenieurvermessung für Ihren Bauantrag.

Dabei sorgen wir für einen transparenten Ablauf, eine klare Kommunikation und Ergebnisse, die sofort weiterverarbeitet werden können – für reibungslose Prozesse ohne Verzögerungen.

Zwei Bauarbeiter setzen auf einer Baustelle Vermessungsgeräte ein.
Projekte

Auszug unserer Projekte

Präzisionskontrollen im High-Tech-Bereich
Vermessung in unterirdischen Schachtbauwerken
FAQ

Häufig gestellte Fragen

Welche Arten von Vermessung gibt es?

Man unterscheidet zwischen der Ingenieursvermessung, unter der hauptsächlich Vermessung für den Bau oder Planungen im engeren Sinne zusammengefasst sind, und der Katastervermessung, die die amtliche Vermessung wie Grenz- und Teilungsvermessung oder Gebäudeaufnahmen beinhaltet.

Katastervermessungen dürfen nach sächsischem Recht nur durch Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure (ÖbVI) durchgeführt werden. Das liegt am hohen Anteil an involvierten Recht bei dieser Art von Vermessung, für die die ÖbV’s speziell ausgebildet wurden. Bei der Ingenieursvermessung entfällt zwar diese Art der Beschränkung, allerdings ist die Verzahnung des Liegenschaftsrechts mit dem Baurecht oft so hoch, dass es ohne den ÖbV nicht geht. So ist beispielsweise in Sachsen die Erstellung eines Lageplans zum Bauantrag unter bestimmten Voraussetzungen durch einen ÖbV obligatorisch.

Eine Ingenieursvermessung wird in aller Regel einfach durch unterschreiben des Angebots verbindlich. Bei der Katastervermessung bedarf es eines speziellen Antrags LINK EINFÜGEN als Rechtsgrundlage unseres Handelns. Aufgrund der vielen zu beachtenden Punkte empfehle ich aber dringend, einen solchen gemeinsam im Rahmen eines Beratungsgesprächs auszufüllen. Grundsätzlich sei eine rechtliche Beratung immer anzuraten, da sich viele Sachverhalte anders darstellen, als Sie glauben. Nutzen Sie sie, es ist kostenlos!

Diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten. Während eine Gebäudeaufnahme relativ schnell bearbeitet ist, kann eine Grenzvermessung extrem komplex sein, da aufgrund des Ermittlungsgrundsatzes Unterlagen bis etwa 1860 auszuwerten sind. Ein ÖbV hat die Aufgabe, die Grundstücksgrenzen so zu rekonstruieren, wie es bei der erstmaligen Festlegung war. Und ein Nachvollzug der Grenzen von heute bis damals kann sehr zeitaufwendig werden. Ich bitte daher um Verständnis.

Diese Frage ist schwer und einfach zugleich. Die oft gewünschte pauschale Frage nach dem ungefähren Preis lässt sich nicht beantworten, da dieser beispielsweise abhängig ist von der Anzahl der wiederherzustellenden Grenzpunkte. Das wiederum ergibt sich aus der Vorschriftenlage und verschiedenen externen Faktoren. Wenn Sie also darauf keine schnelle Antwort erhalten, scheitert es nicht am Willen, sondern an den notwendigen Informationen. Daher auch hier nochmal das Angebot des kostenfreien Beratungsgesprächs, bei dem Ihr Sachverhalt gezielt abgefragt wird. Danach kann man eine genau für Ihren Fall gültige Kostenvorausschau erstellen. Wichtig zu wissen ist auch, dass diese Kosten gesetzlich vorgegeben sind, sodass Sie zum einen nicht mehrere „Angebote“ einholen, und zum anderen nicht mehr bezahlen müssen als notwendig.