Katastervermessungen – fachlich kompetent und zuverlässig
Unsere drei erfahrenen Teams unter der Regie des Firmengründers bringen ihre langjährige Erfahrung ein, wenn es heißt, korrekte Katastervermessungen vorzunehmen. Dipl.-Ing. Lothar Schuster wurde vom Freistaat Sachsen die Berechtigung erteilt, diese hoheitlichen Vermessungen als öffentlich bestellter Vermessungsingenieur durchzuführen. Die Rechtsgrundlage dafür beruht auf dem Sächsischen Vermessungs- und Katastergesetz, in Verbindung mit den entsprechenden Verordnungen und dem sächsischen Verwaltungsgesetz. Unsere Auftraggeber dürfen sich auch hier auf unsere Fachkompetenz und Zuverlässigkeit berufen.
Unsere Kerngebiete in der Katastervermessung
Unsere Kerngebiete im Bereich der Katastervermessung sind die Zerlegung von Flurstücken und Grenzwiederherstellungen, Parzellierungen entsprechend vorliegender Bebauungspläne und die Verschmelzung von Flurstücken. Die Gebäudeaufnahme für den Eintrag in das Liegenschaftskataster, Straßenschlussvermessungen und Vermessungen für alle einschlägigen Bodenordnungsverfahren wie Flurbereinigung, BOSOG gehören ebenfalls zu unseren Hauptkompetenzen.
Ablauf der Vermessung von Liegenschaften
Die Katastervermessung unterliegt als öffentlich-rechtliches Verwaltungsverfahren einem genauen Ablauf, der gesetzlich vorgeschrieben ist. Die vorgegebenen Fristen sind zwingend einzuhalten. Ihren Ausgang findet die Katastervermessung im Antrag, der vom Flurstückseigentümer bzw. von Behörden gestellt werden muss. Sowohl der Verkäufer als auch der Erwerber können Kostenträger einer Katastervermessung werden. Die zum Antrag gehörenden Vermessungsanlagen bearbeiten wir in Ihrem Auftrag und reichen sie beim zuständigen Vermessungsamt ein. In alle dazu erforderlichen Unterlagen wie Flurkarte und Riß nehmen wir Einsicht und fügen sie bei Bedarf dem Antrag bei.
Auch das weitere Vorgehen bei Katastervermessungen übernehmen wir für unsere Auftraggeber. Wir kündigen die Vermessungsarbeiten in vorgeschriebener Weise und fristgerecht beim Grundstückseigentümer und bei Eigentümern der angrenzenden Flurstücke an. Die für Flurstückszerlegungen notwendige Grenzbestimmung wird fachlich kompetent von uns unter Einbeziehung aller Katasterunterlagen berechnet und kontrolliert. Durch unsere langjährige Erfahrung verfügen wir über das Wissen um Rechtsvorschriften wie der örtlichen Bauordnung und stellen die Einhaltung sicher. Alle wesentlichen Punkte, die zur Anhörung vor einem Grenztermin für Sie relevant werden, legen wir Ihnen ausführlich dar. Gerne stehen wir Ihnen auch in laufenden Verfahren mit Rat und Tat zur Seite, etwa dann, wenn ein ohne unsere Mitwirkung ergangener Verwaltungsakt in vermessungstechnischer Hinsicht überprüft werden muss. Wird der Verwaltungsakt rechtskräftig und geht an das Vermessungsamt über, ist unsere Aufgabe in der Regel beendet.
Beantragung, Kosten und Verwaltung
Gerne beraten wir Sie zur Beantragung und Durchführung einer Katastervermessung. Auch über die zu erwartende Kostenhöhe geben wir Ihnen vorab zuverlässig Auskunft. Diese sind in der zweiten sächsischen Vermessungsverordnung festgelegt. Je nach den durchgeführten Amtshandlungen errechnet sich der Gesamtbetrag, der auf Sie oder den Erwerber zukommt. Für die Erläuterung der Kosten und den Verwaltungsvorgang nehmen wir uns im persönlichen Gespräch gerne Zeit, auf Wunsch erfolgt die Beratung auch schriftlich. Selbstverständlich stehen wir Ihnen telefonisch oder persönlich jederzeit auch für andere fachbezogene Fragen zur Verfügung.