Katastervermessung

Kosten

Katastervermessungen und Abmarkungen werden im Freistaat Sachsen durch Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure durchgeführt. Rechtliche Grundlage hierfür ist das Sächsische Vermessungs- und Katastergesetz (SächsVermKatG) vom 29. Januar 2008, rechtsbereinigt mit 19. Juni 2013.

Für seine Tätigkeiten im Rahmen des o. g. Gesetzes erhebt der Öffentlich bestellte Vermessungsingenieur (ÖbV) Gebühren und Auslagen nach dem Verwaltungskostengesetz des Freistaates Sachsen (SächsVwKG) in der jeweils geltenden Fassung.

Die Kosten berechnen sich zur Zeit nach der zweiten Sächsischen Vermessungskostenverordnung (2.SächsVermKoVO) vom 24. Juli 2012, rechtsbereinigt mit Stewel vom 27. Mai 2016.

Zur Abrechnung kommen die tatsächlich durchgeführten kostenpflichtigen Amtshandlungen, deren Umfang sich durch den Vermessungsantrag und die Durchführungsverordnung zum Sächsischen Vermessungs- und Katastergesetz bestimmt.

Vor der Beantragung einer Katastervermessung besteht die Möglichkeit, eine Kostenvorausschau abzufordern. Hier werden Ihnen auf Grundlage Ihrer Angaben und vorgelegten Unterlagen die zu erwartenden Kosten berechnet. 

Wichtig für den Antragsteller ist zu wissen, dass die Kosten einer Katastervermessung im Gegensatz zur Ingenieurvermessung nicht frei verhandelbar und somit bei allen ÖbV gleich sind.

Falls Sie eine Anfrage haben, lassen Sie sich einfach eine unverbindliche und kostenlose Kostenvorausschau von uns erstellen. Wir beraten Sie gern!