Katastervermessung
Gesetze
Das Vermessungsrecht ist Teil des öffentlichen Rechts und unterliegt somit einem wichtigen Grundsatz, der Gesetzesmäßigkeit. Nichts darf gegen ein Gesetz verstoßen oder darüber hinausgehen. Das gilt sowohl für den Vorgang der Vermessung als auch für die Kosten. Der ÖbV ist daher nicht nur einfach ein Vermesser, er muss auch sehr viele Gesetze des Bundes- und Landesrecht kennen. Wir möchten an dieser Stelle die wichtigsten Gesetze nennen:
- Sächsisches Vermessungsgesetz
- Durchführungsverordnung zum Sächsischen Vermessungsgesetz
- Sächsische Vermessungskostenverordnung
- Verwaltungsverfahrensgesetz
- Verwaltungszustellungsgesetz
- Verwaltungsvollstreckungsgesetz
- Verwaltungsgerichtsordnung
- ÖbV-Berufsordnung
- Nachbarrecht
- Baurecht
- Straßengesetz
- Wassergesetz
- Beurkundungsgesetz
- Bürgerliches Gesetzbuch
- Flurbereinigungsgesetz
- Grundbuchordnung
u.v.m.