Katastervermessung

Antrag

Katastervermessungen und Abmarkungen werden im Freistaat Sachsen durch Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure durchgeführt. Rechtliche Grundlage hierfür ist das Sächsische Vermessungs- und Katastergesetz (SächsVermKatG) vom 29. Januar 2008, rechtsbereinigt mit 19. Juni 2013.

Für eine ordentliche Beratung, eine vernünftige Kostenvorausschau oder einen korrekten Antrag benötigen wir von Ihnen bestimmte Unterlagen. Vergessen Sie also bitte nicht, folgendes mitzubringen:

  • einen (möglichst aktuellen) Ausschnitt der Flurkarte
  • Notarvertrag, wenn vorhanden
  • Vollmachten, wenn vorhanden
  • bei Gebäudeaufnahmen benötigen wir die Grundfläche des/der Gebäude

Das Antragsformular können Sie hier herunterladen

Wir empfehlen aber, sich einen unverbindlichen Beratungstermin geben zu lassen!