Offenlegung von Ergebnissen einer Grenzbestimmung und Abmarkung 22-1126
In der Gemarkung Rosenfeld Flur 4 (Ringdeich Döhlen, unser Geschäftszeichen 22-1126) wurden im Rahmen der Katastervermessung an nachfolgend aufgeführten Flurstücken Flurstücksgrenzen bestimmt und abgemarkt: Rosenfeld Flur 4: – 26, 27/3, 67, 68, 69, 70, 71, 72, 73, 74, 75, 76, 90, 92, 184 und 201.
Die Grenzen unten aufgeführter Flurstücke sollen durch eine Katastervermessung nach § 16 des Sächsischen Vermessungs- und Katastergesetzes (SächsVermKatG) bestimmt werden.
Die Grenzbestimmung ist ein Verwaltungsverfahren im Sinne des Verwaltungsverfahrengesetzes. Die Eigentümer sind Beteiligte des Verwaltungsverfahrens.
Der Grenztermin ist die im § 28 des Verwaltungsverfahrengesetzes vorgesehene Anhörung Beteiligter zu den entscheidungserheblichen Tatsachen. Dabei wird Ihnen der ermittelte Grenzverlauf an Ort und Stelle erläutert und vorgewiesen. Im Anschluss erhalten Sie im Rahmen des § 16 Abs. 3 des SächsVermKatG Gelegenheit sich zum Grenzverlauf zu äußern.
Anlass der Grenzbestimmung ist eine beantragte Katastervermessung (unser Geschäftszeichen: 22-1061) Straßenschlussvermessung in der Gemarkung Schmannewitz (Kreisstraße K8921 Alte Lindenstraße und Buchaer Straße in der Ortslage Schmannewitz).
Mit der Katastervermessung sollen Flurstücksgrenzen erstmalig im Liegenschaftskataster festgelegt bzw. sollen die Flurstücksgrenzen zu diesen Flurstücken aus dem Liegenschaftskataster in die Örtlichkeit übertragen werden.
Der Grenztermin findet am Freitag, 24.03.2023 statt.
Treffpunkt: 09:00 Uhr – vor Ort, Torgauer Straße – Ecke Alte Lindenstraße in
Alle Eigentümer die an einer Grenzverhandlung beteiligt sind, haben eine gesondertes Schreiben erhalten.
Ich bitte Sie, zu diesem Termin Ihren Personalausweis mitzubringen. Sie können sich auch durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Dieser muss seinen Personalausweis und eine von Ihnen unterschriebene schriftliche Vollmacht vorlegen. Ich weise Sie vorsorglich darauf hin, dass auch ohne Ihre Anwesenheit oder der Anwesenheit eines von Ihnen Bevollmächtigten Ihre Flurstücksgrenzen bestimmt werden können.
Für weitere Auskünfte stehen wir gern zur Verfügung.